Aktuelles - Übersicht

von Administrator (Kommentare: 0)

Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus

Gilt nur für Unternehmen im Haupterwerb!!!!

  1. Corona-Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen
  2. Außerordentliche Wirtschaftshilfe
  3. Kredite
  4. Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe
  5. Kurzarbeitergeld

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von Administrator (Kommentare: 0)

Neustartprämie

Mecklenburg-Vorpommern zahlt als erstes Bundesland eine sogenannte Neustart-Prämie für Beschäftigte nach Kurzarbeit.

Gegenstand der Förderung der Billigkeitsleistung sind Sonderzahlungen von antragsberechtigten Unternehmen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise an diejenigen Beschäftigten, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in Kurzarbeit waren.

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von Administrator (Kommentare: 0)

Überbrückungshilfe

Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss die Grundzüge für die Corona-Überbrückungshilfe festgelegt. Am 12. Juni 2020 wurden dann die Eckpunkte „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ durch das Bundeskabinett beschlossen. Das Bundeskabinett folgte damit dem gemeinsamen Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesfinanzministeriums.

Folgende Eckpunkte wurden zum Förderprogramm festgelegt:

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