Qualifizierte Beratung vom Spezialisten

Steuerberatung, Jahresabschlüsse

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie in allen Steuerfragen sowie bei der Planung der Zukunft Ihres Unternehmens.

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Finanz- und Lohnbuchhaltung

Eine aussagekräftige Buchhaltung ist Grundlage für wichtige Unternehmensentscheidungen. Mit einem effizienten Rechnungswesen können Sie rasch auf Veränderungen reagieren und haben einen Vorsprung gegenüber Ihren Mitbewerbern.

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Erbschafts- und Schenkungsteuer

Neben der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen ist die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge für uns ein wichtiger Beratungsschwerpunkt.

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Existenzgründungsberatung

Ein guter Start in die Selbständigkeit ist die Basis für Ihren zukünftigen Erfolg als Unternehmer/in. Wir unterstützen und begleiten Ihre Vorhaben von Beginn an kompetent und zielorientiert.

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Mobile Finanzbuchführung

Zur Vermeidung des Transports umfangreicher Buchhaltungsunterlagen buchen wir für Sie auch vor Ort in Ihrem Unternehmen. Ein weiterer Vorteil: Sie behalten den uneingeschränkten Zugriff auf Ihre geschäftlichen Unterlagen.

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Unternehmen online

Durch einen digitalen Datenaustausch gibt es viele Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandanten zu optimieren. Sprechen Sie uns diesbezüglich einfach an.

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Aktuelles

Die E-Rechnung wird Pflicht!

Mandanteninformation

Wichtig, bitte zeitnah lesen und handeln!!!

Die E-Rechnung wird Pflicht!

Der Versand einer Papierrechnung oder per E-Mail im PDF- Format ist nicht mehr erlaubt!

Für welche Umsätze gelten die neuen Regelungen?

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Der Bundestag hat am 17.12.2023 das Wachstumsgesetz verabschiedet

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen:

  • Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, § 3 Nr. 73 EStG

  • Geschenke, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

  • Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter, § 6 Abs. 2, Abs. 2a Satz 1 und Satz 2 EStG

  • Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA, § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG

  • Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude, § 7 Abs. 5a EStG

  • Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, § 7b EStG

  • Sonderabschreibung, § 7g Abs. 5 EStG

  • Verpflegungsmehraufwand, § 9 Abs. 4a EStG

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